In Deutschland sind mittlerweile Mord und Totschlag an der Tagesordnung. Es vergeht kein Tag, an dem nicht gemordet, vergewaltigt, schwerverletzt, geraubt, eingebrochen und geplündert wird!
Massenmord ist Massenmord – das ist ein juristischer Straftatbestand, der entsprechend geahndet werden muß. Dazu zählt auch die Beihilfe.
Die Brandmauer-Politiker, die diese unverantwortliche Migrationspolitik dulden, aktzeptieren und manche sogar durch Untätigkeit unterstützen, müssen endlich zur Rechenschaft gezogen werden!
In den USA kennt man den Begriff des Impeachments – der Absetzung eines Präsidenten und seiner Regierung bei krassem Fehlverhalten. Und in Deutschland? Das sagt wikipedia dazu:
„Nach Art. 61 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland kann eine Präsidentenanklage gegen den Bundespräsidenten beim Bundesverfassungsgericht „wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes“ erhoben werden. Zur Klage berechtigt sind ausschließlich Bundestag oder Bundesrat, die Entscheidung hierzu muss jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen. Stellt das Bundesverfassungsgericht eine solche Gesetzesverletzung fest, kann es den Bundespräsidenten für des Amtes verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es zudem nach der Erhebung der Anklage bestimmen, dass er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. Bislang ist es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie zu einer Präsidentenanklage gekommen.
Gegen den Bundeskanzler gibt es kein Amtsenthebungsverfahren an sich. Der Bundestag kann allerdings nach Art. 67 des Grundgesetzes durch ein konstruktives Misstrauensvotum ohne Gründe einen neuen Bundeskanzler bestimmen, was bisher einmal erfolgreich durchgeführt wurde. In diesem Fall endet auch das Amt der Bundesminister. Sie sind auf Ersuchen des Bundespräsidenten verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiterzuführen (Art. 69 GG)“
Der Konstruktionsfehler in diesem Gesetzeswerk ist relativ einfach zu erkennen: Es gibt nur den Antrag auf ein konstruktives Mißtrauensvotum durch die Opposition. Blöd nur, daß die Opposition der Verursacher und Urheber dieses Migrations-Tsunamis ist, einschließlich des ganz offensichtlichen Zusammenbruchs der öffentlichen Sicherheit in Folge.
Für uns Bayern: Wer auf das diesjährige Oktoberfest geht, ist gefährdet. Hier kann niemand mehr für 100%ige Sicherheit von Leib und Leben garantieren. Schon gar nicht eine CSU, der das „C“ ziemlich wurscht ist. Die sog.“C“ Parteien haben mit Ihrem Slogan „der Islam gehört zu Deutschland“ tödlichen Schaden angerichtet – dafür müssen sie geradestehen. Das „C“ könnte auch für charakterlos stehen.
Unsere Volksfeste sind ein enorm wichtiger Baustein unserer Identität. Wer an diesen Grundfesten rüttelt, muß mit Konsequenzen rechnen – das Maß ist voll!
Wenn der Staat die Sicherheit seiner Bürger und Bürgerinnen nicht mehr sicherstellen kann, dann stellt sich irgendwann die Frage für was wir noch Steuern zahlen und diese Politiker wählen.