Der Holzofen als Symbol der Freiheit!
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 gebaut wurden und die festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Dies gilt für Geräte, die bestimmte Grenzwerte für Kohlenmonoxid (1,25 g/m³) und Feinstaub (0,04 g/m³) überschreiten sowie einen minimalen Wirkungsgrad von 73 Prozent haben müssen. Das klingt zunächst wie ein…
