Das Dublin-Abkommen: Warum wird es nicht mehr umgesetzt?
Die Dublin-II-Verordnung ist ein europäisches Abkommen zur Regelung der Zuständigkeit für Asylverfahren innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Es legt fest, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags verantwortlich ist. Diese Verordnung trat am 18. Februar 2003 in Kraft und wurde durch die Dublin-III-Verordnung im Jahr 2013 abgelöst. Inhalte: Grundprinzip: Erster EU-Staat zuständig Ein…
