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  • Was wäre, wenn… Bayern nicht länger mitmacht?

    Was wäre, wenn… Bayern nicht länger mitmacht?

    Immer mehr Menschen stellen kritische Fragen zur politischen und rechtlichen Entwicklung Deutschlands seit 2015. Die damalige Grenzöffnung stellt einen Wendepunkt Deutschlands und eine willkürliche Anwendung des Grundgesetzes dar. Bayern muss seine Identität, Selbstbestimmung und Werte bewahren und über seine Zukunft im föderalen Deutschland nachzudenken.

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    Was wäre, wenn ein Volk sich weigert, weiter die Augen zu verschließen und erkennt, dass es im eigenen Land zum Objekt staatlicher Willkür geworden ist? Was wäre, wenn Bayern begreift, dass der Preis fürs Dabeibleiben die eigene Aufgabe ist?

    Die Bundesrepublik Deutschland, lange Zeit als Rechtsstaat verklärt, hat ihre verfassungsmäßige Bindung längst verloren. Spätestens seit 2015 steht fest: Die Bundesregierung hat bewusst und willentlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Das war keine Panne. Es war Staatsversagen mit Ansage.

    Die „Grenzöffnung“ war ein Verfassungsbruch mit Folgen.

    Was als „humanitäre Geste“ verkauft wurde, war ein tiefer Bruch mit der Rechtsordnung. Angela Merkel öffnete 2015 die Grenzen, nicht nur geografisch, sondern auch rechtlich. Ohne Parlamentsbeschluss, ohne Gesetzesgrundlage, gegen den Rat von Verfassungsjuristen. Das war keine Politik. Das war Selbstermächtigung.

    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags stellte klar: Ein solcher Schritt hätte nur unter klaren rechtlichen Voraussetzungen erfolgen dürfen. Doch Merkel handelte nicht rechtlich, sie handelte ideologisch. Die Exekutive stellte sich über das Recht. Die Bundeskanzlerin agierte wie eine Monarchin im moralischen Höhenrausch und ließ ein ganzes Land den Preis zahlen.

    Ein neues Volk für ein neues Deutschland?

    Als Merkel verkündete: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“, formulierte sie nicht nur eine neue Definition von Volk, sie stellte den Souverän infrage. Denn laut Grundgesetz ist das deutsche Volk Träger der Staatsgewalt. Doch wenn plötzlich „jeder“ Teil dieses Volkes sein soll, wird das Volk selbst entgrenzt. Entkernt. Ausgetauscht.

    Das ist keine Phrase. Das ist ein fundamentaler Angriff auf den Gesellschaftsvertrag. Wer das Volk umdefiniert, stellt das Recht auf Selbstbestimmung in Frage und damit den Kern eines jeden Staates.

    Deutschland als postnationale Zone

    Die Bundesrepublik hat sich von den Prinzipien des Verfassungsstaats verabschiedet. Recht wird nicht mehr als Grenze der Macht verstanden, sondern als Spielmasse politischer Moral. Wer auf Einhaltung der Gesetze pocht, wird diffamiert. Wer Grenzen fordert, wird bekämpft. Wer sein eigenes Volk schützen will, gilt als „rechts“. Der Staat hat das Vertrauen verspielt. Das Grundgesetz wird seitdem selektiv ausgelegt. Die Rechtsbindung ist aufgehoben, außer für den braven Steuerzahler.

    Warum Bayern nicht mehr mitmachen muss

    Die Frage liegt auf dem Tisch: Wenn der Bund sich nicht mehr an seine eigenen Spielregeln hält – warum sollte Bayern sich dann noch an diese Republik binden?

    Ein Staat, der seine Grenzen nicht schützt, sein Staatsvolk nicht definiert, die eigene Bevölkerung drangsaliert und ausbeutet und sein Grundgesetz selbst nicht achtet, hat seine Legitimität verloren. Und wer dabei tatenlos zusieht, macht sich zum Komplizen.

    Bayern ist nicht Berlin. Wir haben ein anderes Selbstverständnis, eine andere Geschichte, eine andere Identität. Der Freistaat hat das Recht, ja sogar die Pflicht, für seine Zukunft einzustehen. Soll Deutschland doch auf seinen Irrweg weitermarschieren.

    Wir wollen:

    • wissen, wer zu uns kommt,
    • entscheiden, wie viele kommen,
    • bestimmen, wie wir leben wollen,
    • ein Wertefundament behalten, das christlich-abendländisch ist,
    • und ein Volk bleiben, das sich nicht durch Ideologie abschaffen lässt.

    Deshalb ist es Zeit, das Undenkbare zu denken. Wenn sich ein Staat gegen seine eigenen Grundlagen stellt, wenn seine Regierung das Recht bricht und das Volk demontiert dann entsteht kein Reformbedarf, sondern eine Ausgründungspflicht. Und diese Ausgründung kann, darf und muss auch außerhalb der bestehenden Bundesstruktur gedacht werden.

    Sezession ist kein Extremismus. Sie ist das natürliche Recht eines Volkes, das erkennt: Dieser Staat dient uns nicht mehr, er ist gegen seine eigenen Bürger.

    • Bayern darf nicht weiter zu sehen, wie es verschwindet.
    • Wir können und müssen aufstehen.
    • Für unsere Identität. Für unsere Freiheit. Für unsere Zukunft.

    Für ein freies Bayern.

     

    Verfasser: B. Steiner

    Bild: geralt from Pixabay

     

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