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In Zeiten, in denen die Welt nicht leiser, sondern lauter wird, kann man sich eines nicht leisten: Wegschauen. Wenn Gesetze nicht mehr angewendet werden und Abläufe im Alltag aus dem Takt geraten, dann braucht es Klartext und eine Ordnung, die trägt. Eine Neuregelung der Migration ist kein Luxus, sondern eine notwendige Hausaufgabe, damit Zusammenleben, Verlässlichkeit und Fairness wieder Hand in Hand gehen.

Wir Freie Bayern stellen heute einen Ansatz vor, der nicht am grünen Tisch entstanden ist, sondern aus der Realität heraus. Ein Vorschlag, der klare Linien zieht, Orientierung schafft und den Menschen zeigt: Ja, es gibt Lösungen, wenn man den Mut hat, sie anzupacken. Und wenn Deutschland wieder mal alles verschläft, müssen wir Bayern voran gehen und wenn es sein muss, auch alleine.

Deshalb hier ein Vorschlag für eine Migrationsregelung in einem selbstbestimmten Bayern

#Klartext #OrdnungSchaffen #ZukunftGestalten #Verantwortung #Miteinander #RealitätErnstNehmen

 

 

Neubeurteilung des Schutzstatus für Altfälle ab 2015:

 

Punkt Regelung / Voraussetzung Wirkung / Anspruch Ausnahmen / Hinweise
Neubeurteilung des Schutzstatus Vorlage vollständiger Identitäts- und Herkunftsdokumente Schutzstatus wird überprüft Minderjährige müssen Alter nachweisen
Finanzielle Ansprüche Sozialversicherungspflichtige Arbeit in den letzten 2 Jahren Wer länger als 2 Jahre ohne Arbeit ist, verliert Anspruch auf finanzielle Leistungen (z. B. Asylbewerberleistungen) Ausnahmen: gesundheitliche Gründe oder anerkannte Integrationshindernisse
Rechtsverfahren Widerspruch oder Klage gegen Bescheid Keine Übernahme von Anwaltkosten oder Prozess-/Verfahrenskostenhilfe während des laufenden Verfahrens PKH/VKH ausgeschlossen
Herkunftsländer / Schutzbedürftigkeit Politisch stabile Länder ohne Verfolgung Schutzstatus kann herabgestuft oder widerrufen werden Prüfung anhand aktueller Lageberichte (UNHCR, EU)
Verfahrensrechte Schriftliche Benachrichtigung, Begründung, Widerspruch / keine Klagemöglichkeit, Behandlung im Verfahrensweg Sicherstellung rechtsstaatlicher Verfahren Menschenrechtsgrundsätze gelten weiterhin
Übergangsregelung Bis Abschluss der Neubeurteilung Bestehende Leistungen gelten weiterhin Ausnahme bei erheblichem Missbrauch
Besondere Schutzgruppen Minderjährige, besonders Schutzbedürftige Vorrangiger Schutz und Betreuung Altersnachweis erforderlich, besondere Maßnahmen bis Nachweis erbracht
Sonstiges Erkennungsdienstliche Erfassung in einem zentralen Register

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Abgelehnte Bewerber

Keine mehrfach-Beantragung und Leistungsempfang

Keinerlei Anspruch auf Sach- oder Finanzleistungen

Abschiebung

Keine Ausnahmen

 

Modellhafte, differenzierte Migrations- und Asylregelung für Bayern:

 

Kategorie Aufenthaltsstatus Finanzielle / materielle Leistungen Integrationspflichten Bemerkungen / Sonderregelungen
Krieg- und Bürgerkriegsflüchtlinge) Temporärer Schutz (1–3 Jahre) Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld (~200 €/Monat) Sprachkurs, Integrationskurs, Arbeitsmarktintegration Möglichkeit der Verlängerung bei anhaltender Krise, nur mit gültigen Papieren
Politisch verfolgte Christen Bevorzugter Schutzstatus / beschleunigte Anerkennung Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld + ggf. schnellerer Zugang zu Wohnraum Sprachkurs, Integrationskurs, Arbeitsmarktintegration Begründung: Hohe Zahl religiöser Verfolgung weltweit (~1 Mrd. Betroffene); humanitärer Fokus
Politisch verfolgte Angehörige anderer Religionen Schutzstatus nach individueller Prüfung Unterkunft, Taschengeld Sprachkurs, Integrationskurs Gleichbehandlung auf Basis individueller Gefährdung; Priorität ggf. nach Sicherheitsrisiko / Schutzbedarf
Fachkräfte / Wirtschafts- und Studierendenmigration Befristete Aufenthaltserlaubnis (bis Ende Job/Studium) Startunterstützung (Wohnung, Sprachkurse), kein dauerhafter Taschengeldanspruch Teilnahme an Integrationskurs optional, Berufsqualifikation anerkennen Förderung der Arbeitsmarktintegration; Rückkehr bei Ablauf möglich
Familiennachzug Aufenthalt analog Status des Hauptangehörigen Unterkunft, Taschengeld für Kinder; ggf. Kinderbetreuung Keine Schulpflicht für Kinder, freiwillige Integrationskurse für Erwachsene Altersgrenze reduziert (z. B. ab 21 statt 24 Jahre), flexible Bedingungen bei humanitärer Lage
Kurzfristige humanitäre Aufnahme Temporärer Aufenthalt (max. 6–12 Monate) Grundversorgung (Unterkunft, Essen), ggf. medizinische Hilfe Teilnahme an Informationskurs über Recht/Verpflichtungen Ziel: temporäre Hilfe, schnelle Rückkehr ins Heimatland
Asylbewerber ohne Schutzanspruch / illegale Migration Kontrolle an Grenzen, kein Zugang ohne Papiere Keine finanzielle oder materielle Unterstützung Keine Integration vorgesehen Ziel: Missbrauch vermeiden,
Besondere Schutzgruppen (z. B. Minderjährige, Opfer von Menschenhandel) Schutz möglich Unterkunft, Betreuung, psychosoziale Unterstützung Schulpflicht, Integrationskurs Integration, Schutz vor Ausbeutung

 

Besonderheiten bei der Priorisierung

  1. Schnellere Asylprüfung: Fälle mit belegter religiöser Verfolgung, z.B. Christen, werden beschleunigt.
  2. Zusätzliche Integrationshilfen: Vorrang bei Wohnraum, Zugang zu Betreuungseinrichtungen und beruflicher Integration.
  3. Transparenz & Dokumentation: Schutzbedarf muss nachweisbar sein (z. B. Berichte von NGOs, Kirchenorganisationen, internationalen Behörden).

Ziel des Modells

  • Humanitär: Schutz für politisch/religiös verfolgte Personen, z.B. Christen, ohne andere Gruppen pauschal auszuschließen.
  • Differenziert: Keine „Einheitsregelung“, sondern individuelle Prüfung je nach Status, Herkunft, Bedrohung und Integrationsfähigkeit.
  • Integration & Rückkehr: Fördert langfristige Integration, reduziert Missbrauch und erleichtert Rückführung, wenn kein Schutzbedarf besteht.
  • Reaktivierung von Dublin II
  • Zuwanderung von Fachkräften ist zu fördern
  • Schutz der bayerischen Grenzen

Haben Sie Ergänzungen oder Gegenvorschläge? Diskutieren Sie mit unter info (@) freie.bayern

Von Bavarian